Grad der Behinderung
		
		
		
		
		
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Allgemein:
- ab Grad 50 gilt man als Schwerbehindert
 
Feststellung des "Grades der Behinderung"
- Antragsgutachten sollten nicht aelter als 2 Jahre sein
 - Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag
 
Antrag eines eigentlichen Behindertenausweises:
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes