Grad der Behinderung

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Allgemein:

  • ab Grad 50 gilt man als Schwerbehindert


Feststellung des "Grades der Behinderung"

  • Antragsgutachten sollten nicht aelter als 2 Jahre sein
  • Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag


Antrag eines eigentlichen Behindertenausweises:

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes