Ausbildung

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Rechte und Pflichten eines Auszubildenden:

Rechte

  • Recht auf Vergütung.
  • Recht auf Freistellung von der Arbeit zum Besuch der Berufsschule.
  • Recht auf kostenlose Benutzung/Bereitstellung der Arbeitsmittel, die für die Ausbildung relevant sind.
  • Recht auf eine charakterliche Förderung
  • Recht auf Schutz vor sittlichen Gefahren.
  • Recht auf Schutz vor körperlichen Gefahren.
  • Recht darauf, die Kenntnisse zu erlernen, die er für die Abschlussprüfung braucht (dem Ausbildungsziel gemäss Ausgebildet zu werden).
  • Recht auf ein Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung, welches Art, Dauer, Ziel der Ausbildung, sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthält.
  • Lohnfortzahlung
  • Schadensersatz
  • Man muss seinem Ausbildungsziel gemäss ausgebildet werden, und darf nicht für andere Arbeiten missbraucht werden.

Pflichten

  • Die Pflicht, einen Berichtshefter über die Dauer seiner Ausbildung zu schreiben.
  • Die Pflicht, regelmäßig und pünktlich am unterricht der Berufsschule teilzunehmen und die erforderlichen Arbeitsmittel bereitzuhalten.
  • Die Pflicht, Weisungen der Lehrkräfte und der Ausbilder zu folgen.
  • Die Pflicht, mit den Arbeitsmitteln sorgsam umzugehen.
  • Die Pflicht, sich die vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen.
  • Die Pflicht, die Betriebsordnung einzuhalten.
  • Die Pflicht, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
  • Die Pflicht, erwartete Leistungen auch zu erfüllen.
  • Die Pflicht zur Erst- und zur Nachuntersuchung zu gehen. Dies kann der Azubi wenn er über 18 Jahre alt ist selbst entscheiden.

Schule

  • Die Schule hat die Pflicht, einen Lehrer zu stellen.
  • Die Lehrer müssen von den Ländern bezahlt werden


(!!!!! Dies ist keine Abschließende Aufzählung aller Rechte und Pflichten !!!!!)

(Viele Rechten und Pflichten ergeben sich aus speziellen Gesetzen [JArbSchG, EntgFG, UrG,...), die hier nicht im näheren Erläutert werden.