Kuendigungen
Kündigungsfristen
Nach Ablauf der Probezeit, die regelmäßig vereinbart wird, kann dem Arbeitnehmer nur mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden, verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist. Ferner ist nur noch eine Kündigung zum Monatsende möglich. Besteht das Arbeitsverhältnis zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren beträgt die Frist zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach 15 Jahren sechs Monate und nach 20 Jahren sieben Monate jeweils zum Monatsende.
Die Einhaltung der Schriftform für die Kündigung ist mittlerweile gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Das verlangt, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben ist und so auch an den Kündigungsempfänger gelangt. Den gesetzlichen Anforderungen genügt daher nicht ein Schreiben, das nur per Telefax geschickt wird.
Kündigungsschutz
Dem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden
- bei Militärdienst oder Zivildienst sowie vier Wochen vorher und nachher
- während (unverschuldeter) Krankheit oder Unfall im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, im zweiten bis fünften Dienstjahr während 90 Tagen und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen. Anschließend ist eine Kündigung ohne weiteres möglich.
- während der Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Geburt
- während dem der Arbeitnehmer an einer Hilfsleistung im Ausland teilnimmt, sofern diese Hilfsleistung durch eine Bundesbehörde angeordnet wurde und der Arbeitgeber zugestimmt hat.